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FunBet und der Jugendschutz beim Online-Glücksspiel

Von Annika Krüger, Payments-Experte · 7. September 2026

Zwischen Impressum, Lizenznummer und Limit-Anzeige verbirgt sich bei FunBet ein Regelwerk, das für Laien auf den ersten Blick unsichtbar bleibt. Erst wer versteht, wie GGL, LUGAS und OASIS ineinandergreifen, erkennt, warum sich lizenziertes Spiel in Deutschland von unregulierten Alternativen unterscheidet.

Jugendschutz im Online-Glücksspiel

Der Schutz Minderjähriger ist ein zentrales Anliegen des Glücksspielstaatsvertrags und zieht sich durch mehrere Regelungsebenen. Grundvoraussetzung ist die verpflichtende Altersverifizierung bei der Kontoeröffnung, die sicherstellen soll, dass ausschließlich volljährige Personen Zugang zu Glücksspielangeboten erhalten.

Ergänzend bestehen Vorgaben für Werbung, die sich nicht gezielt an junge Zielgruppen richten und keine Gestaltungselemente verwenden darf, die speziell auf Minderjährige wirken, etwa bestimmte Bildsprachen oder Plattformen mit überwiegend jungem Publikum. Auch technische Systeme wie Jugendschutzfilter für Internetanschlüsse spielen eine Rolle, indem sie den Zugriff auf Glücksspielseiten von vornherein einschränken können.

Anbieter müssen zudem Mitarbeitende schulen, um Anzeichen für eine mögliche Umgehung der Altersgrenze zu erkennen. Diese mehrschichtige Herangehensweise, die technische, organisatorische und werbliche Maßnahmen kombiniert, soll verhindern, dass einzelne Lücken in einem Bereich die Schutzwirkung des Gesamtsystems untergraben.

1 € pro Spin: Der Höchsteinsatz

Für virtuelle Automatenspiele bei lizenzierten deutschen Anbietern gilt eine Obergrenze von 1 € pro Spin. Unabhängig davon, wie hoch das Guthaben eines Spielers ist oder welche Einsatzstufen ein Spielautomat theoretisch zulässt, darf pro einzelner Runde technisch nicht mehr als dieser Betrag gesetzt werden.

Die Regel gilt einheitlich für alle Slot-Titel im lizenzierten Segment, unabhängig vom Hersteller oder der Volatilität des jeweiligen Spiels. Anbieter setzen die Grenze auf Softwareebene um, sodass eine Umgehung über die Bedienoberfläche nicht möglich ist.

Die Vorgabe unterscheidet sich deutlich von Automatenspielen in stationären Spielhallen oder von unregulierten Angeboten, wo einzelne Einsätze oft ein Vielfaches dieses Betrags erreichen können. Ziel der Begrenzung ist es, das potenzielle Verlusttempo pro Zeiteinheit zu senken, weil hohe Einzeleinsätze in Kombination mit schnellen Spielrunden das Risiko problematischen Verhaltens erhöhen.

Gibraltar und UKGC im Vergleich

Neben Malta treten am europäischen Glücksspielmarkt auch Gibraltar und die britische UK Gambling Commission, kurz UKGC, als bekannte Regulierungsinstanzen auf. Gibraltar hat sich über Jahre als Standort für Glücksspielunternehmen etabliert, mit einer eigenen Aufsichtsbehörde und spezifischen Anforderungen an dort ansässige Anbieter.

Die UKGC wiederum reguliert den britischen Markt und gilt in Fachkreisen aufgrund umfangreicher Vorgaben zu Transparenz, Spielerschutz und finanzieller Stabilität der Anbieter als vergleichsweise streng ausgestaltet. Beide Lizenzsysteme sind primär auf ihre jeweiligen Zielmärkte ausgerichtet, Gibraltar historisch international breiter, die UKGC spezifisch auf Großbritannien, und entfalten für sich genommen keine rechtliche Wirkung für den deutschen Markt.

Anbieter mit einer reinen Gibraltar- oder UKGC-Lizenz benötigen für den deutschen Markt zusätzlich eine gesonderte GGL-Lizenz, da keines der beiden Systeme eine automatische Anerkennung außerhalb des eigenen Zielmarkts vorsieht.

OASIS-Sperre aufheben: Die Wartefrist

Eine Selbstsperre in OASIS lässt sich nicht sofort wieder aufheben. Nach der Eintragung gilt zunächst eine Mindestsperrdauer von drei Monaten, in der eine Aufhebung grundsätzlich ausgeschlossen ist, selbst wenn der Spieler es sich anders überlegt.

Erst nach Ablauf dieser Frist kann ein Antrag auf Beendigung der Sperre gestellt werden, üblicherweise direkt bei der zuständigen Stelle oder über einen der angeschlossenen Anbieter. Die Aufhebung erfolgt nicht automatisch, sondern erfordert eine aktive Willenserklärung und teilweise ein persönliches Gespräch, in dem geprüft wird, ob die Sperre beendet werden sollte.

Diese bewusste zeitliche und organisatorische Hürde unterscheidet OASIS von einer einfachen Kontoeinstellung: Die Wartezeit soll verhindern, dass eine im Affekt beantragte Aufhebung kurz nach der Sperrung erneut Zugang zum Spiel eröffnet. Wer sich sperren lässt, sollte sich also auf einen längerfristigen Ausschluss einstellen.

Warum progressive Jackpots fehlen

Progressive Jackpots, bei denen ein bei jedem Einsatz wachsender Gewinntopf am Ende an einen einzelnen Spieler ausgezahlt wird, sind bei virtuellen Automatenspielen unter deutscher Lizenz nicht zulässig. Der Glücksspielstaatsvertrag erlaubt zwar Slot-Titel mit klassischer Gewinnstruktur, schließt aber Jackpot-Mechaniken aus, bei denen ein Teil jedes Einsatzes über viele Spieler und Plattformen hinweg in einen gemeinsamen, potenziell sehr hohen Topf fließt.

Als ein Grund gilt, dass solche Mechaniken besonders stark auf die Aussicht seltener, dafür überproportional hoher Gewinne setzen, was mit dem im Staatsvertrag verankerten Ziel der Suchtprävention in Konflikt steht.

Spieler, die von internationalen Plattformen Jackpot-Slots mit hohen Beträgen kennen, finden dieselben Titel bei lizenzierten deutschen Anbietern deshalb häufig nur in einer angepassten Version ohne Jackpot-Funktion oder gar nicht im Portfolio, selbst wenn der Spielhersteller identisch ist.

§ 285 StGB: Was die Praxis zeigt

§ 285 des Strafgesetzbuchs stellt die Teilnahme an einem öffentlichen Glücksspiel unter Strafe, sofern dieses ohne behördliche Erlaubnis veranstaltet wird. Die Vorschrift existiert im deutschen Recht bereits seit Langem und wurde ursprünglich vor allem mit Blick auf illegale Glücksspielrunden im stationären Bereich formuliert.

Wie diese Norm im Kontext von Online-Angeboten mit ausländischer Lizenz angewendet wird, ist ein Thema, das in der juristischen Fachliteratur unterschiedlich diskutiert wird, unter anderem mit Blick auf Fragen der Zuständigkeit, des Territorialprinzips und der praktischen Verfolgbarkeit einzelner Spieler.

Eine pauschale, für jeden Einzelfall gültige Einschätzung lässt sich an dieser Stelle nicht geben, da die Bewertung von den konkreten Umständen abhängt und sich die Rechtsprechung dazu weiterentwickelt. Wer Klarheit über die eigene Situation sucht, ist mit einer individuellen rechtlichen Beratung besser bedient als mit allgemeinen Aussagen zu diesem Thema.

Teilnahme an Glücksspielangeboten ist erst ab einem Alter von 18 Jahren möglich, und diese Altersgrenze dient dem Schutz besonders junger Menschen vor finanziellen und psychischen Risiken. Über die Seite check-dein-spiel.de lässt sich das eigene Spielverhalten anonym und kostenlos einschätzen. Ein reflektierter Umgang mit Einsätzen und Spielzeit bleibt jederzeit die eigene Verantwortung.